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   SG Duisburg, 19.06.2007 - S 32 AS 130/07 ER   

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SG Duisburg, 19.06.2007 - S 32 AS 130/07 ER (https://dejure.org/2007,24057)
SG Duisburg, Entscheidung vom 19.06.2007 - S 32 AS 130/07 ER (https://dejure.org/2007,24057)
SG Duisburg, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - S 32 AS 130/07 ER (https://dejure.org/2007,24057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung eines Antrags auf vorläufige Zahlung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) im Wege des gerichtlichen Eilverfahrens; Angemessene Wohnkosten im Rahmen des Bezugs von Sozialhilfe; Einstellung der Leistungen zur Sicherung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Duisburg, 19.06.2007 - S 32 AS 130/07
    Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 (1237); 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 (96)).

    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Beschwerdeführer mit seinen Begehren verfolgt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 (96)).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Duisburg, 19.06.2007 - S 32 AS 130/07
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 569/05 vom 12.5.2005) hat hierzu ausgeführt: "Jedoch stellt Art. 19 Abs. 4 GG besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des Eilverfahrens, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären.
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus SG Duisburg, 19.06.2007 - S 32 AS 130/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind strenge Anforderungen an die Ernsthaftigkeit einer solchen Gemeinschaft zu stellen, was durch die Verwendung des Begriffs "eheähnlich" an Stelle des Begriffs "nichtehelich" unterstrichen werden soll (BSG Urteil vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R in SozR 3-4100 § 119 Nr. 26 mwN).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Duisburg, 19.06.2007 - S 32 AS 130/07
    Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 (1237); 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 (96)).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus SG Duisburg, 19.06.2007 - S 32 AS 130/07
    Außerdem müssen die Gerichte Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1997, S. 479 (480)).".
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus SG Duisburg, 19.06.2007 - S 32 AS 130/07
    Dies gilt insbesondere, wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ-RR 1999, S. 217 (218)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 6/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bestehen einer eheähnlichen

    Auszug aus SG Duisburg, 19.06.2007 - S 32 AS 130/07
    Für die Beurteilung, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, ist stets maßgebend, ob das Gesamtbild aller zu wertenden Tatsachen die Annahme des Vorliegens einer solchen Gemeinschaft rechtfertigt (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 21.04.2005, Az.: L 9 B 6/05 SO - ER).
  • BVerwG, 25.07.1997 - 5 C 16.96

    Arbeitgeberbegriff

    Auszug aus SG Duisburg, 19.06.2007 - S 32 AS 130/07
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.05.1996, Az.: 5 C 16/96).
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